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BSG, 27.09.1972 - 12/3 RK 49/71 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
Auszug aus BSG, 27.09.1972 - 3 RK 49/71
der Bindung zu verhindern (vgl° auch BSG 15, 118)° Der Auffassung des LSG, der Beigeladene zu 1) habe während der streitigen Beschäftigung bei der Beigeladenen zu 2) nicht zum Kreis der berufsmäßig Beschäftigten gehört und deshalb nach 5 4228 Abs° 1 Nr° 5 RVG der Versicherungspflicht in der Arbeiterrentenversicherung nicht unterlegen, kann der Senat, soweit es sich um die Zeit der Beschäftigung vom 21° August bis 51" Oktober 1967 handelt, nicht beitreten° In dieser Zeit hat der Beigeladene zu 1) eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten° Außerdem war er als Arbeitsuchender beim Arbeitsamt gemeldet und hat Arbeitslosengeld bezogen, Wie der Senat in einem Urteil vom selben Tag - 12 HJ 552/71 - entschieden hat, übt jemand berufsmäßig eine Beschäftigung oder Tätigkeit aus, wenn er hierdurch seinen Lebensunterhalt überwiegend oder doch in solchem Umfang erwirbt, daß seine wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil auf der Beschäftigung oder Tätigkeit beruht° Diesem Personenkreis gehören regelmäßig auch die Arbeitslosen an.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2014 - L 8 R 627/13
Statusfeststellungsverfahren
Die Rechtsprechung des BSG zu § 1229 Abs. 1 Nr. 1 RVO wiederum knüpfte an den Bezug auf der Grundlage eines bindenden Bescheides des Versicherungsträgers oder eines rechtskräftigen Urteils an (…BSG, Urteil v. 25.05.1966, 12 RJ 328/62, Rn. 12, juris; BSG, Urteil v. 27.09.1972, 12/3 RK 49/71, Rn. 18, juris). - BSG, 25.10.1990 - 12 RK 22/90
Arbeitnehmer; Beurteilung; Streit; Versicherungsrechtliche Beurteilung
Die Beklagte hat demgegenüber daran festgehalten, daß eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung iS des § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 27. September 1972 (12/3 RK 49/71) nicht bestanden habe, weil die Arbeitslosen die Beschäftigungen berufsmä- ßig ausgeübt hätten.